DAV

25.02.2022 [Naturschutz]

Kletterregeln Bodensteiner Klippen

So, es geht wieder los an den Felsen im nördlichen Teil der Bodensteiner Klippen!
Geroldstein, Schornstein, Hüttensporn, Sofaklippe, Kettenklippe, Steinbruch Schlumpfdorf dürfen beklettert werden.
Gersfelsen und Braungelbe Wand bleiben gesperrt.

An acht Standorten in Felsnähe werden Schilder aufgestellt, darauf ein QR-Code, der auf die Seite des DAV Landesverbandes leitet. Dort sind die Kletterregeln hinterlegt, die im Rahmen einer langwierigen Kompromissfindung mit dem Landkreis auf Grundlage des Vegetationsgutachtens, eines Fledermausgutachtens und nach Begehung der Felsen mit dem Vogelschutz ausgehandelt wurden. 
Hier die Zusammenfassung:
  • Klettern nur auf den dargestellten Routen und Boulderbereichen
  • Neutourenverbot
  • Chalkverbot
  • Vegetation nicht beseitigen und Fels nicht blankscheuern
  • Bäume durch Schlingen nicht beschädigen
  • Hakensetzen nur mit Genehmigung des Grundeigentümers
  • Keine Veranstaltungen
  • Fledermausschutz: Nicht im Dunkeln eine Stunde vor Sonnenaufgang und Untergang klettern (gilt nicht für Schlumpfdorf)
  • Fledermausschutz: Wintersperre vom 1.10. bis 15.3. (gilt nicht für Schlumpfdorf)
  • Die meisten Felsköpfe dürfen nicht betreten werden
Alle Routen der Bodensteiner Klippen findet ihr im neuen Kletterführer HARZ ROCKS 2 Harz und Vorland.
Und nun die Schilder: