Ausbildung → Bildungsurlaub
Die auf dieser Seite aufgeführten DAV Ausbildungskurse sind als Bildungsurlaub anerkannt.
Hinweis: Dies sind lediglich Informationen, welche DAV – Ausbildungskurse als Bildungsurlaub anerkannt sind. Fragen zu den Ausbildungskursen (freie Plätze, Kosten, Voraussetzungen…) bitte nur an die Ausbildungsreferent/innen der zuständigen Sektionen. Die Namen mit Verlinkung zur E-Mail-Adresse befinden sich auf dieser Homepage unter Referenten.
Die AEWB (Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung) in Niedersachsen hat folgende Ausbildungskurse durch das DAV Bundeslehrteam in München als Bildungsurlaub anerkannt. Die Anerkennungsschreiben sind beim jeweiligen Ausbildungskurs hinterlegt. Die Anerkennung für die Kurse, die Ende 2026 enden, ist beantragt; es ist davon auszugehen, dass sie alle in den Folgejahren weiterhin als Bildungsurlaub anerkannt werden. Generell gibt es bei allen Kursen einen Hinweis auf die Anerkennungsfrist.
Ausbildungslehrgänge Sportklettern
• Basislehrgang Sportklettern Breitensport indoor
• Trainer C Sportklettern Breitensport indoor LG 2
• Trainer B Sportklettern Breitensport, Zusatzqualifikation outdoor
• Trainer B Sportklettern Breitensport LG 2
• Trainer C Klettern für Menschen mit Behinderung
• Trainer C Sportklettern Leistungssport LG 1*
• Trainer C Sportklettern Leistungssport LG 2*
• Trainer C Bouldern LG1*
• Trainer C Bouldern LG2*
• Routenbau Breitensport LG 1
• Routenbau Breitensport LG 2
Ausbildungslehrgänge Bergsport Sommer
• Qualifizierungslehrgang Alpin***
• Trainer C Bergwandern LG 1
• Trainer C Bergwandern LG 2
• Trainer C Bergsteigen Lehrgang 1
• Trainer C Bergsteigen Lehrgang 2
• Trainer C Klettersteig
• Trainer B Plaisirklettern
• Trainer B Alpinklettern
• Trainer B Hochtouren
• Qualifizierungslehrgang zum Trainer B Bergsport Sommer
• Familiengruppenleitung**
• Trainer C Mountainbike Lehrgang 1**
• Trainer C Mountainbike Lehrgang 2 (Guide)**
• Trainer C Mountainbike Lehrgang 2 (Fahrtechnik)**
** Gültig bis 31.12.2027
*** In 2026 kein Ausbildungskurs; voraussichtlich erst wieder 2027
Wichtig zu wissen
- Die Anerkennung aller oben aufgeführten Ausbildungen gilt für alle o.g. Lehrgänge bis Ende der genannten Anerkennungszeit.
- Nicht durch die Nummern der Veranstaltung irritieren lassen; diese werden von der AEWB vergeben und sind nicht identisch mit den Nummern der Ausbildungslehrgänge.
- Die Dauer der Anerkennung (z.B. bis 31.12.2028) steht direkt über den anerkannten Ausbildungslehrgängen.
- Es ist jeweils nur der zeitlich erste Lehrgang für einen Ausbildungskurs aufgeführt; alle anderen terminlich folgenden Kurse sind damit automatisch auch anerkannt.
- Bitte die Anerkennungsschreiben sorgfältig lesen.
- Vorgehensweise bei Beantragung des Bildungsurlaubes sowie weitere Details sind in der pdf – Datei beschrieben
- Lehrgänge von weniger als 3 Tagen werden in Niedersachsen generell nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Daher wurden Pflichtfortbildungen von uns nicht als Bildungsurlaub beantragt.
- Nach erfolgter Teilnahme ist unbedingt das Formular auszufüllen und an die BGS in München zu schicken; entweder per Email (ausbildung@alpenverein.de) oder per Fax (089 – 1400312). Die Angaben können anonym erfolgen. Zur Vereinfachung bitte die Ausfüllhilfe benutzen.
- Es ist nicht erforderlich, die VA – Nummer der Agentur für Erwachsenen und Weiterbildung (AEWB) zu nehmen (die Nummern befinden sich in der Datei hier), es können auch die DAV – Lehrgangsnummern genommen werden. Bitte klar und deutlich die Bezeichnung des Lehrganges angeben.
Bitte seht von Anfragen an den Vorsitzenden des DAV LV Nord ab. Fragen zu den Anerkennungen der Ausbildungskurse bitte ausschließlich an das Landesausbildungsreferat (z.Z. nicht besetzt) unter ausbildung@dav-nord.org
