DAV

31.03.2020 [Verband]

Erklärung zu Klettern und Corona

Liebe Freundinnen und Freunde,

in diesen schwierigen Zeiten ist es oft nicht einfach das Richtige zu tun. 
Können wir noch Klettern gehen? Wenn ja, wie sollten wir uns dabei verhalten? Oder sollten wir freiwillig verzichten?

Der DAV Nord, die JDAV Nord und die IG Klettern haben eine gemeinsame Position zum Klettern unter den aktuellen Kontaktbeschränkungen der Corona-Krise entwickelt.

Wir hoffen, dass die Beschränkungen geeignet sind, die Ansteckungskurve mit dem Corona-Virus wirkungsvoll zu verflachen, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und uns alle gesund zu halten.
Sollte das nicht der Fall sein, werden wir diese Position entsprechend der geänderten Lage anpassen.

 

Klettern unter den Kontaktbeschränkungen der Corona-Pandemie

Erklärung von DAV Nord, JDAV Nord und IG Klettern Niedersachsen

 

Wir sind uns vermutlich einig: Alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, sollten ergriffen und konsequent umgesetzt werden.

Neben Maßnahmen, um das Gesundheitssystem für die kommende Flut der Intensivpatienten fitzumachen, ist die weitgehende Einschränkung physischer Kontakte die wichtigste. Und die einschneidendste für unser alltägliches Leben.

Für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gelten unter anderem folgende Regeln zur Kontaktbeschränkung:

  • Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen, die nicht einem Haushalt angehören, sind verboten.
  • Gruppenbildung ist verboten.
  • Fast alle Einrichtungen des öffentlichen Lebens sind geschlossen, darunter auch Sportstätten.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.

Der Gesetzgeber hofft, und wir mit ihm, dass diese Maßnahmen ausreichen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie so zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem nicht zusammenbricht.

Wir sollten uns unter allen Bedingungen, auch im Sport, an diese Regeln halten!

Was bedeuten die gesetzlichen Regeln für das Klettern in unseren Klettergebieten im Weser- und Leineberglandbergland, Göttinger Raum, West- und Ostharz?

  • Die Felsen sind bei uns keine Sportstätten im Sinne des Gesetzes, sondern gehören zur freien Landschaft und dem Wald. Das Betreten ist weiterhin erlaubt.
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, auch Klettern, sind erlaubt. Sportausübung mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ODER einer weiteren nicht dem eigenen Haushalt angehörenden Person ist erlaubt.
  • Im zweiten Fall ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Gruppenbildung ist absolut verboten.

 

Was sagen DAV Nord, JDAV Nord und IG Klettern dazu?

Wir vertrauen dem Gesetzgeber, dass die in Abstimmung mit Virologen, Medizinern, Krisenmanagern getroffenen Maßnahmen die richtigen sind, um nach derzeitigem Ermessen die Ausbreitung des Virus in der gewünschten Art zu verlangsamen.

Wir vertrauen Euch Bergsportelnden und Kletternden, dass Ihr um Euch selbst und Eure Mitmenschen zu schützen, die Gebote und Verbote einhaltet.

Das bedeutet konkret:

  • Wir appellieren an Euch, alles zu unternehmen, um die Regeln der Kontaktbeschränkung umzusetzen. Im Zweifelsfall muss man auf den geliebten Sport verzichten und etwas anderes tun!
  • Bouldern allein oder mit einem (gleichbleibenden) Partner mit Mindestabstand von 1,5 Metern ist weiterhin möglich.
  • Seilklettern mit Partner mit 1,5 Metern Abstand ist erlaubt, aber sicher schwierig in der Realität umzusetzen. Wir vertrauen, dass Ihr alles tut, um den Abstand zu wahren.
  • Dreimal die Woche mit unterschiedlichen Partnern loszuziehen ist sicher nicht im Sinne der Kontaktbeschränkung und sollte unterbleiben.
  • Wir empfehlen die Verwendung des jeweils eigenen Seils, da u. a. das Seil beim Clippen durchaus in den Mund genommen wird und eine Virenübertragung nach sich ziehen kann; bittet verwendet eure eigenes Sicherungsmaterial, z. B. Exen.
  • Vermeidet Gruppenbildung und haltet Abstand!
  • Wir empfehlen, wie in anderen Lebenslagen auch, nach dem Klettertag das gründliche Händewaschen.
  • Unfälle beim Klettern passieren. Rettungseinsätze mit vielen Beteiligten und Infektionsrisiko und eine das Gesundheitssystem belastende Versorgung können die Folge sein. Die Betrachtung des Unfallrisikos bekommt also in diesen Tagen die neue Perspektive der Solidarität. Bitte habt das bei Eurer Planung im Hinterkopf.

Bitte haltet Euch an die Regeln und weist andere daraufhin, wenn sie es nicht tun sollten.

Sinn der Maßnahmen ist die Kontaktbeschränkung, nicht das Sportverbot – Klettern kann bei Einhaltung der notwendigen Regeln am Naturfels nach eigenem Ermessen weiterhin ausgeübt werden. Im Zweifelsfall muss aber vom Klettern Abstand genommen werden!!!

Wir wünschen Euch und Euren Lieben Gesundheit und Gelassenheit in dieser schwierigen Zeit und hoffen Euch alle, wenn die Krise überwunden ist, gesund am Fels wiederzutreffen.

 

Der DAV Nord, die JDAV Nord und die IG Klettern Niedersachsen


 

Hier findet Ihr eine gut leserliche Zusammenfassung der Regeln für Sachsen-Anhalt, die analog auch in Niedersachen gelten:
https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/Presse_Corona/26_03_2020/26_03_2020_verstaendliche_Erklaerung___ueberarbeitete_Endfassung__1_.pdf

Hier findet ihr die Verordnung für Niedersachsen:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/erlasse-und-allgemeinverfuegung-185856.html

Und hier Informationen vom DAV Bundesverband:

https://www.alpenverein.de/in-der-corona-krise-keine-bergtouren-aber-in-bewegung-bleiben_aid_34793.html