DAV

27.03.2020 [Schulsport]

Neue Regeln für die Lehrerfortbildungen im Klettern

Mit dem Runderlass des Kultusministeriums vom 01.09.2018 wurden die Bestimmungen für den Schulsport neu geregelt.

Für einige Sportarten sind die Regelungen geändert worden, unter anderem für das Klettern im Schulsport (Auszug aus dem Erlass):

Nach Ziffer 3.3.2.3 dürfen 
Kletterwandbetreuer,
Trainer C Sportklettern und
diejenigen, die vom niedersächsischen Lehrteam für Klettern im Schulsport eine
festgestellte Qualifikation besitzen,

sogenannte "Bewegungsangebote" vornehmen und Aufsichtspflichten wahrnehmen.
(siehe untenstehender Auszug aus dem Erlass)

Die von uns stets empfohlene Selbstverpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung ist nun im Erlass deutlich hervorgehoben und durch die Vorgabe der Kontrolle durch die Schulleitung ergänzt.
Ein gutes Signal für mehr Sicherheit und eine gesicherte Qualität im Unterricht.

Ein vielfältiges Angebot unterschiedlicher Fortbildungen bietet das niedersächsische Lehrteam bereits an.
Auf Wunsch können die Themen gerne auf die Bedürfnisse der Schulen angepasst und ergänzt werden.


Für Fragen zu Lehrinhalten wenden sich Interessierte bitte an Roman Sendrowski
roman.sendrowski@dav-nord.org und
für Fragen zur Organisation, Abwicklung an Kerstin Prinz
kerstin.prinz@dav-nord.org